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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAINMAKER Consulting GmbH, Kranewitterstraße 45, 6020 Innsbruck, Österreich, nachfolgend “die Agentur” genannt.

Stand: 21.11.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“ genannt) regeln die Leistungserbringung durch die Agentur gegenüber dem Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die die Agentur mit ihren Kunden schließt.

1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, so ist dieser vor Vertragsschluss verpflichtet, auf seine Verbrauchereigenschaft hinzuweisen.

1.3 Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGBs. Abweichende AGBs des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGBs. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung der Agentur notwendig.

2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens der Agentur gilt folgendes:

Die Agentur betreut die Kunden insbesondere in ihren Maßnahmen zur Kunden- und Mitarbeitergewinnung, den Vertriebsprozessen, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Mail Kampagnen, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem allgemeinen Bereich Vertrieb im Rahmen des Angebots respektive der Auftragsbestätigung durch die Agentur. Es handelt sich um eine Dienstleistung und die Agentur übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde.

2.2 Die Agentur ist verpflichtet, Ihre Dienstleistung sorgfältig zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt dafür die Unterstützung Dritter einzuholen.

2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Agentur beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich geschlossen werden.

3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen der Agentur und dem Kunden behält sich die Agentur vor, diese zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzuzeichnen. Details können der Datenschutzerklärung der Agentur entnommen werden.

4. Mitwirkungspflicht & Abnahmepflicht des Kunden

4.1 Zur Leistungserbringung ist die Agentur auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung seitens der Agentur mitzuwirken.

4.2 Erfolgt die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden. Die Agentur ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und die Agentur leistungsbereit war.

4.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Agentur grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstleistungsrecht.

4.4 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens der Agentur dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:

Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen (Teil-)leistung eine Abnahme der (Teil-)leistung zu verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen und diese gem. § 377 UGB schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Die Agentur ist ferner berechtigt, den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tagen zur Abnahme aufzufordern.

Ist zwischen den Parteien strittig, ob ein wesentlicher oder ein nicht wesentlicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Wirtschaftskammer bestellter Sachverständiger anzuhören. In jedem Falle ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.

5. Laufzeit, Rücktritt & Kündigung

5.1 Der Vertrag wird auf eine unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit keine ordnungsgemäße Kündigung, ist der nächstmögliche Kündigungstermin der Ablauf jener Frist, welcher der ursprünglichen Mindestlaufzeit entspricht.

5.2 Falls ausnahmsweise eine Betreuungspauschale vereinbart wurde, endet der Vertrag mit Abschluss der vereinbarten Leistung.

5.3 Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung entspricht einem Monat.

6. Verzug des Kunden

6.1 Befindet sich der Kunde im Verzug, so behält sich die Agentur vor, ihre Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen und die Leistung zurückzuhalten.

6.2 Die Agentur hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der fälligen Zahlung zumindest zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die Agentur muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart.

6.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Agentur ist jederzeit berechtigt, (Teil-)Rechnungen zu legen. Fälligkeit tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein.

7.2 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto und zuzüglich gesetzlicher Steuer und Abgaben, die vom Kunden zu tragen sind.

7.3 Bei Verzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu leisten. Für Mahnungen fällt eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 netto an.

7.4 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, es sei denn, es wurde Abweichendes vereinbart. Eine von der Agentur erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Gegen Ansprüche der Agentur kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

9. Haftung

9.1 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden und (Mangel-)folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

9.2 Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:

a) Der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

9.3 Die Agentur haftet nicht für unvollständige oder unrichtige Datenschutzerklärungen, Cookie-Erklärungen oder -Banner, Impressen, AGB oder Cookies des Kunden, auch wenn die Agentur eine Vorlage zur Verfügung stellt. Der Kunde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, welche Software und technischen Hilfsmittel eingesetzt werden und ist somit selbst verantwortlich, die eigenen Datenschutzerklärungen dahingehend anzupassen. Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Die Datenschutzerklärung der Agentur ist unter folgendem Link abrufbar: 

https://www.digitalrainmaker.de/datenschutz

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen der Agentur stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten,Skripten, Webinaren, Datenbanken, Leitfäden), verbleiben der Agentur. Dem Kunden werden ausschließlich diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind.

11.2 Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im sonstigen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist untersagt. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Agentur ist als Urheberin zu nennen.

12. Rechte Dritter

12.1 Stellt der Kunde der Agentur Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das die Agentur bei der Akquise, Mail oder Werbeanzeige verwenden soll/kann, so garantiert der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

12.2 Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

13. Referenzwerbung

13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur zum Zweck der Eigenwerbung, den Namen und das Logo des Kunden zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite, den Social-Media-Auftritten und in etwaigen Print-Ausgaben verwenden darf und damit werben kann.

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14.2 Soweit in diesem Text auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

14.3 Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit österreichischen Rechts mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.